Die Tätigkeit eines Patentanwalts umfasst die Absicherung von technischem Fortschritt durch Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster, von Produkten in origineller Aufmachung durch Designs (Geschmacksmustern), von Herkunftskennzeichnungen von Produkten und Dienstleistungen, die Regelung von Fragen hinsichtlich der Verfügung über Erfindungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und die Einräumung von Nutzungsberechtigungen an technischen Gegenständen und Verfahren sowie an Kennzeichnungen im Rahmen von Lizenzverträgen.
Berufliche Tätigkeit als Patentanwalt sowohl bei der Erlangung von Schutzrechten als auch bei der Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten wie
Patenten und Gebrauchsmustern
sowie
Designs und Marken
auf dem Gebiet des allgemeinen Maschinenbaus, der Elektrotechnik, der Physik und im angrenzenden Bereich der Chemie. Überwachung von Schutzrechten und Durchführung von Recherchen sowie Behandlung von Lizenzverträgen dazu und Klärung von Fragen des Arbeitnehmer-erfinderrechts.
Für meine Beratung und die Erbringung meiner Dienstleistungen, insbesondere das Erstellen eines Anmeldungsentwurfs für eine Patentmeldung, bevorzuge ich das Gespräch mit meinen Mandanten. Ich suche Sie dazu auch gerne in Ihren eigenen Räumlichkeiten auf, damit ich mir einen Einblick in Ihr Tätigkeitsfeld verschaffen kann.
"Die fortschreitende Entwicklung des Menschen hängt in lebenswichtiger Weise von Erfindungen ab."
Nicola Tesla
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KOMPETENT BERATEN
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